Ähnlich wie bei einer Bildungskarenz kann nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes (§ 12 AVRAG) mit dem Dienstgeber vereinbart werden.
Diese Karenzierung muss mindestens 6 und maximal 12 Monate dauern. Man erhält dafür vom AMS ein Bildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Näheres auf der Web-Seite des AMS
Außerdem könnt ihr hier Formulare für einen Antrag an die Geschäftsführung herunterladen:
Entweder zum Ausfüllen am PC oder zum Ausfüllen mit der Hand.