Geboren wurde unser Newsletter BRAline online als Corona ausgebrochen ist und augenblicklich die Welt, die wir kannten, zum Stehen kam. Weil Information und Kommunikation in dieser Situation immens wichtig sind, haben wir einen Newsletter aufgesetzt für den ihr euch, sofern noch nicht geschehen, auch auf unserer Homepage anmelden könnt. Continue reading “Newsletterarchiv BRAline online”
Author: Betriebsrat Mosaik
Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes (§ 12 AVRAG)
Ähnlich wie bei einer Bildungskarenz kann nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes (§ 12 AVRAG) mit dem Dienstgeber vereinbart werden.
Diese Karenzierung muss mindestens 6 und maximal 12 Monate dauern. Man erhält dafür vom AMS ein Bildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Näheres auf der Web-Seite des AMS
Außerdem könnt ihr hier Formulare für einen Antrag an die Geschäftsführung herunterladen:
Entweder zum Ausfüllen am PC oder zum Ausfüllen mit der Hand.
Bildungskarenz (§ 11 AVRAG)
Eine Bildungskarenz (§ 11 AVRAG) kann vereinbart werden, sobald man mindestens 6 Monate am Stück sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. (Also z.B. nicht unmittelbar nach einer Eltern-Karenz, außer es wurde bis unmittelbar vor der Bildungskarenz Kinderbetreuungsgeld bezogen.) Für die Zeit der Bildungskarenz erhält man auf Antrag ein Bildungsgeld vom AMS.